OK, ich gebe zu, das war eine rhetorische Frage… Stellt unser oberster Verfassungs“hüter“ doch allen Ernstes die Frage, ob „heimliches Betreten der Wohnung“ (Juristen nennen das wohl Einbruch) grundgesetzkonform sei… Nee, Wolfgang! Das ist es nicht! Zur verfassungsmäßig garantieren Unverletzlichkeit der Wohnung gehört ganz sicher nicht, dort einbrechen zu dürfen.
Und dann wird auch noch ganz […]